Was tun, wenn der Kfz-Brief verloren ist

Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen

(openPR) - Der Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I ist (vom Rechtsverständnis her) eine Urkunde und legitimiert den jeweiligen Besitzer des Papiers als Eigentümer eines Kfz´s. Aufgrund dieser Legitimationsfunktion sind auch die Vorkehrungen von Amtsseiten aus bezüglich der Neuausstellung eines etwaigen neuen Kfz-Briefes sehr hoch, wesewegen wir empfehlen, sich vorab per Mail oder Telefon mit dem jeweiligen Amt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass keine verbindlichen Rechtsgeschäfte getreu des guten Glaubens ohne die Vorlage des Kfz-Briefs erfolgen können.

Weder der Verkauf eines Kfz an einen Dritten, das Abmelden des Kfz bzw. Außerbetriebsetzung, noch das Ummelden des Kfz auf einen anderen Zulassungskreis können ohne(!) die Vorlage des Kfz-Briefs durchgeführt werden. Deshalb ist der Kfz-Brief eines der wichtigsten Papiere, welche die Mitarbeiter der Ämtergänger KG brauchen, um ggf. für Sie ein Kfz auf einen neuen Zulassungskreis umzumelden oder auch für einen etwaigen Verkauf das Kfz vorab abzumelden (lesen Sie hierzu die Artikel:"Vor dem Verkauf das Kfz unbedingt abmelden" und "Bei einem Umzug unbedingt das Kfz ummelden" auf

Normalerweise verlangt das Amt die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung des bisherigen Eigentümers über den Verlust des Kfz-Briefs, welche dieser vor einem Beamten des Zulassungsamtes oder vor einem Notar (mit anschliessender schriftlichen Bestätigung) abgeben kann. Die Kosten für die Abgabe im Beisein eines Beamten des Zulassungsamtes betragen ca.10 Euro, während die Ersatzausstellung des Kfz-Briefes (je nach Aufwand) ca. 70 Euro beträgt.
Formulare finden Sie im Formular-Center unserer Homepage: www.aemtergaenger.de, wobei aber weiterhin zu bedenken gilt, dass ein Beamter oder ein Notar die Unterschrift bzw. Legitmation des Antragstellers überprüfen und bestätigen muss.

Die Frist der Neuausstellung des Kfz-Briefes beträgt ca. 4-6 Wochen. Auch in diesem Zeitraum sind rechtmäßige Geschäfte wie der Kfz-Verkauf an Dritte, die Ummeldung des Kfz´s und auch Abmeldung des Kfz nicht möglich(!). Der jeweilige Eigentümer muss auf die Vorlage des "neuen" Kfz-Brief warten, bis wieder Rechtsgeschäfte getätigt werden können.

Quelle: openPR.de